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Samstag, 16. November 2024
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Text der Nachtricht:
>Damit kann man ja schon etwas anfangen. > >>das erste mit alkohol war 1999 mit 1,03%,da habe ich 18 monate fahrverbot vom gericht gekriegt und eine gelg strafe von 1800 D-Mark > >Hast du nach den 18 Monaten die FE sofort wieder beantragt? Wann hast du sie erteilt (ausgehändigt) bekommen? Das genaue Datum ist für dich sehr wichtig! > >>das zweite mal war es 2003 mit 1,33%,da war es auch 18 monate und eine geldstrafe 3000 euro > >Du hast die FE seither nicht beantragt? Das klingt ganz gut für dich ... > >>1996 drei monate wegen falsch überholen mit einer gelgstrafe 1500 D-Mark > >Das ist nicht mehr verwertbar - gut für dich. > >>Im April habe ich den neuen führerschein beantragt,das verkehrsamt wollte erst nur ein sehtest haben und jetzt wollen die eine MPU haben > >Diese MPU ist (mangels Vorbereitung) im Moment praktisch nicht zu bestehen. Du solltest den Antrag daher zurückziehen. Es ist SEHR wichtig, dass der Antrag nicht abgelehnt wird, sondern dass du ihn SELBST zurückziehst. > >Der Verstoß von 1999 wird 10 Jahre nach Neuerteilung getilgt. Abhängig davon, wann das war (s.o.), musst du entscheiden, ob du das abwartest oder ob du dich auf die MPU vorbereitest. Bevor du einen neuen Antrag stellst, solltest du beim KBA eine Selbstauskunft einholen (www.kba.de, rechts oben unter dem Bild mit dem Marienkäfer), kostet eine Briefmarke, dauert ca. 10 Tage. Sobald dort nur noch der Verstoß von 2003 steht, bekommst du deine FE i.d.R. auch ohne MPU wieder.
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