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Datum:
Samstag, 16. November 2024
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Text der Nachtricht:
>>>>>alkohol am steuer,wiederholungsfall,2 mal mit alkohol am steuer von der polizei angehalten worden könnt ihr was dazu sagen ? >>>>das erste mal 1999 mit 1.04 % >>>>das zweite mal 2003 mit 1.33% >> >> >>Hast du beim ersten Verstoß nur ein Fahrverbot bekommen oder wurde dir die Fahrerlaubnis entzogen? > >Zur Orientierung: Bei einem Fahrverbot war der Führerschein für bis zu 3 Monate weg, du hast ihn danach ohne weiteres zurückbekommen. Bei einem Entzug der FE war der Schein für mindestens 6 Monate weg und du mustest ihn danach neu beantragen. > >Außerdem wichtig: Wann durftest du wieder fahren? Hast du die FE irgendwann einmal erfolglos neu beantragt? Wurde schon einmal eine MPU angeordnet? > >Die Frage ist, ob noch beide Eintragungen gespeichert sind, oder ob der Verstoß von 1999 inzwischen getilgt ist. Wenn der Verstoß noch verwertbar ist, ist vor Neuerteilung eine MPU fällig. > >Am besten schreibst du vollständig auf: >- Wann hast du welche Verstöße begangen? (Bitte auch alle Verstöße ohne Alkohol) >- Wann und wozu bist du verurteilt worden bzw. welche Bußgeldbescheide hast du bekommen? >- Wann kam andere Post "vom Amt", z.B. Entzug oder Versagung der FE? >- Wann hast du was beantragt, z.B. Neuerteilung? Was ist daraufhin passiert? > > >Ach ja: Kannst du bitte in diesem Thread hier schreiben und nicht immer neue Themen aufmachen?
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