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Datum:
Samstag, 16. November 2024
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Text der Nachtricht:
>Der Hinweis mit der Spielstraße ist gut und richtig, es geht offensichtlich um einen verkehrsberuhigten Bereich. > >>wenn du einen verkehrsberuhigten Bereich verlässt, hast du eigentlich nie Vorfahrt, da du aus einer Straße mit Bordstein kommst. Diese ist immer untergeordnet! > >Nein, das mit dem Bordstein muss nicht so sein. Die Wartepflicht beim Verlassen des verkehrsberuhigten Bereichs ist in § 10 StVO ausdrücklich vorgeschrieben: > >"Wer aus einem Grundstück, aus einem Fußgängerbereich (Zeichen 242.1 und 242.2), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2) auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; [...]" > >Und jetzt wird es spannend: Zwischen den Zeilen kann man lesen, dass der VB gar keine Straße ist. Es heißt ja "aus einem verkehrsberuhigten Bereich ... auf DIE Straße", nicht etwa auf eine ANDERE Straße. Damit ist der VB in guter Gesellschaft z.B. mit dem Parkplatz (beides sind Sonderverkehrsflächen). Es gilt hier nicht RvL denn: keine Straße -> keine Kreuzung oder Einmündung -> kein RvL. > >Das bedeutet nicht, dass man nicht vorsichtig von RvL ausgehen dürfte (die meisten Autofahrer wissen es sowieso nicht besser), im Prinzip ist aber gegenseitige Verständigung angesagt. Bei einem Unfall haften beide Fahrer.
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