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Samstag, 16. November 2024
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Text der Nachtricht:
>>Nein, es ist ledigleich ein Sachschaden von 2100 Euro entstanden. >> >>Die Geldstrafe sind 30 Tagessätze je 40€, also 1200. > >Das kommt so etwa hin. Ob die Höhe der Tagessätze stimmt, muss du natürlich selbst wissen. Ein Tagessatz entspricht 1/30 des verfügbaren Monatsnettos. Wenn das bei dir weniger als 40 € ergibt, kannst du gegen die Höhe der Tagessätze Einspruch erheben. Es kommt dann zu keiner Verhandlung (-> keine Prozesskosten), wahrscheinlich werden Nachweise gefordert. Das kann man auch ohne Anwalt abwickeln. > >Die Sperrfrist kommt mir dagegen zu hoch vor. Problem: Willst du dich dagegen wehren, wäre ein Hilfe durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht dringend anzuraten - der kostet aber, außerdem wirst du die Prozesskosten tragen müssen. Ob dir ein paar Monate weniger Sperrfrist dieses Geld Wert sind, musst du selbst entscheiden.
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