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Samstag, 16. November 2024
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Text der Nachtricht:
>Vorweg: Für die Sache ist das alles kaum relevant. > >>Ich hab den Strafbefehl vom Amtsgericht bekommen, stehen allerdings 2 unterschiedliche sachen drin! einmal : "Im Zusammenhang mit dem in dem Strafbefehl näher umschrieben Tatvorwurd hat die Staatsanwaltschaft beantragt, die Fahrerlaubnis vorläuftig zu entziehen und die Beschlagnahme des Führerscheins anzuordnen. Sie erhalten hiermit Gelegenheit, zu diesem Antrag binnen 2 Wohen STellung zu nehmen." > >Du hast deinen Führerschein noch? Etwas kurios - vorläufig entziehen dürfte die StA auch ohne Richter. Ist auch die Regel ... > >>und auf einer anderen seite: >> >>"Ihnen wird die Fahrerlaubnis entzogen, Ihr Führerschein wird eingezogen. Die Verwaltungsbehörde wird angewiesen, vor Ablauf von 10 Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen. Soweit Ihnen die Fahrerlaubnis bereits vorläufig entzogen, Ihr Führerschein vorläufig sichergeschtellt oder beschlagnahmt war, wird die Zeit bei der Festsetzung der Sperrfrist berücksichtig." > >Das ist dann der endgültige Entzug. So ganz nebenbei: 10 Monate bei Unfallflucht ist ganz schön happig. Gibt es irgendwelche besonderen Tatumstände, z.B. hoher Sach- oder gar Personenschaden? Ansonsten solltest du über den Gang zum Anwalt nachdenken. Der könnte vielleicht auch was an den vermutlich genauso üppigen Tagessätzen ändern.
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