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Samstag, 16. November 2024
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Text der Nachtricht:
>Ich hab den Strafbefehl vom Amtsgericht bekommen, stehen allerdings 2 unterschiedliche sachen drin! einmal : "Im Zusammenhang mit dem in dem Strafbefehl näher umschrieben Tatvorwurd hat die Staatsanwaltschaft beantragt, die Fahrerlaubnis vorläuftig zu entziehen und die Beschlagnahme des Führerscheins anzuordnen. Sie erhalten hiermit Gelegenheit, zu diesem Antrag binnen 2 Wohen STellung zu nehmen." > >und auf einer anderen seite: > >"Ihnen wird die Fahrerlaubnis entzogen, Ihr Führerschein wird eingezogen. Die Verwaltungsbehörde wird angewiesen, vor Ablauf von 10 Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen. Soweit Ihnen die Fahrerlaubnis bereits vorläufig entzogen, Ihr Führerschein vorläufig sichergeschtellt oder beschlagnahmt war, wird die Zeit bei der Festsetzung der Sperrfrist berücksichtig." > > >Mein Führerschein ist nicht vorläuftig eingezogen worden bevor ich diesen Brief bekommen hab! > >Was heißt das jetzt?
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