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Samstag, 16. November 2024
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Text der Nachtricht:
>Es geht dabei ums "vorne sitzen". >Das ist erlaubt ab dem 12. Lebensjahr, bzw. einer Größe von 1,50 m (jenachdem was eher erreicht ist)- ODER einem geeigneten Rückhaltesystem. > >Ist aber nicht immer ganz infach - und manchmal weiß auch die Polizei nicht Bescheid.... ;o) > >Mein Sohn war eine Weile recht "moppelig". Noch keine 12 Jahre alt, und noch keine 150 cm groß. >Auf den handelsüblichen Kindersitzen ist aber immer vermerkt "für ein Gewicht von bis zu 35 kg". Auf einen "unsicheren Sitz wollte ich ihn aber auch nicht platzieren. :o( > >Mit dieser Info ging ich also auf unser Polizeirevier und fragte um Rat. >Nach einer Std. Aktendurchsuchen und Recheche im Inet meinte der Beamte zu mir: >"Das kann ich Ihnen jetzt auch nicht sagen. Ich melde mich bei Ihnen telefonisch, wenn ich Näheres weiß." > >Mittlerweile ist mein Sohn 22 Jahre alt, 1,80m groß und wiegt 70 Kilo. >Aber auf die Antwort warte ich heute noch! ;o)
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