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Samstag, 16. November 2024
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Text der Nachtricht:
>>>Woher kommt denn jetzt die KV? >>Was ist KV? > >Körperverletzung... > > >>>Wann und warum wurdest du verurteilt? >>1x 1999und 2 delikte 20003 Wegen körperverletzung war auch Alkohol im spie 2,6 Promille 2003 habe aber für alles bewährung bekommen > >Abhängig von der Dauer der Freiheitsstrafe auf Bewährung können einige der Delikte inzwischen aus dem Bundeszentralregister getilgt sein. Solltest du das negative Gutachten von 2003 nicht abgegeben haben (hast du?), wäre das bei deinem nächsten Versuch womöglich vom Tisch. > >Ich will dir keine falschen Hoffnungen machen, aber: Sollten alle Eintragungen bzgl. KV aus den Registern getilgt sein, könntest du sogar ganz ohne MPU davonkommen. Bei unter 1,6 ‰ ist die MPU nämlich nicht zwingend. > >>>War die KV auch Teil der Fragestellung der ersten MPU? >>ja bin auch mit durchgefallen weil ich mich nicht an dem vorfall 1999 Mehr genau erinnern konnte sagten die ich habe Noch keine Reue Gezeigt in den 5 jahren > >Hast du dich denn damals überhaupt auf die MPU vorbereitet? Eine präzise Darstellung des eigenen "Werdegangs" und des gesamten Tathergangs aller Vergehen, die im Zusammenhang mit der Fragestellung stehen, ist absolute Grundvoraussetzung. Verharmlosungen (Bierchen), Ungenauigkeit (ein paar Bierchen) und Erinnerungslücken führen fast zwangsläufig zu einem negativen Gutachten. Wenn du dich nicht selbst erinenrn kannst (z.B. wegen Filmriss), solltet du wenigstens die Ereignisse nach Aktenlage beschreiben können. > >>>Damit lässt sich dann klären, was für die MPU an Vorbereitung nötig ist. Abstinenz ist von Vorteil, außerdem ist eine eingehende Aufarbeitung nötig. Der Tipp mit dem Verkehrsportal kam ja schon. >>Damals Stand auch in dem MPU Gutachten drin das ich eine längerfristige therapeutische Maßnahme machen solle Sprich eine Alkohol-und Suchtberatunsstelle aufsuchen habe ich aber nicht gemacht habe es ja jetzt auch selber hinbekommen > >Das ist das nächste Problem: Wichtiger Bestandteil der MPU sind die Fragen nach den inneren und äußeren Motiven für die Verstöße und die Fragestellung, warum du nicht wieder in diese Motivationslage kommen wirst. > >4 Jahre Abstinenz sind natürlich ein guter Anfang (du wirst trotzdem noch Abstinenznachweise brauchen - wieviele und über welchen Zeitraum erfährst du bei der Begutachtungsstelle), aber wie kam es dazu? Hast du an deinen inneren Motiven gearbeitet und findest jetzt für Probleme Lösungen ohne Gewalt oder Alkohol? Oder sind die äußeren Motive die letzten 4 Jahre einfach nicht aufgetreten? Die Frage ist also, ob du das wirklich "selber hinbekommen" hast. > >Das nur als grober Anriss, worauf man sich bei einer MPU vorbereiten MUSS. Im Verkehrsportal findest du Leute, die dir bei der Vorbereitung helfen können. Ich kann's nicht - ich kann dir nur sagen, warum es letztes Mal nicht geklappt hat, und dich davor warnen, dass es so auch dieses Mal nichts wird. > > >Die erste Aufgabe wird sein, die Aktenlage (Bundeszentralregister, Flensburg, FS-Akte) genau zu klären. Danach gezielte Vorbereitung auf die zu erwartende Fragestellung. Erst dann macht ein erneuter Antrag Sinn.
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