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Samstag, 16. November 2024
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Text der Nachtricht:
>>Zu den Personen auf der Ladefläche wurde ja schon zu recht darauf hingewiesen, dass das nicht erlaubt ist. Eine Ausnahme wird hier - schon alleine wegen der fehlenden Sicherheitsausstattung auf dem Anhänger - wahrscheinlich nicht erteilt werden. >> >>Bezüglich der erforderliche FE musst du zwei Dinge unterscheiden: >> >>- Deine erworbene Klasse B: Den Traktor darfst du mit B fahren, solange er eine zGm von 3,5 t nicht überschreitet. Anhänger sind aber nur unter den gewohnten Bedingungen erlaubt: zGm von Anhänger und Traktor zusammen max. 3,5 t (vermutlich nicht erfüllt), Leermasse Traktor größer als zGm Anhänger (sicher nicht erfüllt), Anhänger bis 750 kg zGm sind aber grundsätzlich erlaubt. >> >>- Die in B enthaltene Klasse L: Die zulässigen Gesamtmassen spielen hier keine Rolle, dafür aber die Höchstgeschwindigkeit (32 km/h solo, 25 km/h mit Anhänger) und der Zweck der Fahrt (Land- oder Forstwirtschaft). Das Gespann gehört also vielleicht zur Klasse L, aber durch den Zweck der Fahrt genügt L eben doch nicht. >> >>Sollte der Traktor ein grünes Kennzeichen haben, droht übrigens weiterer Ärger. > > >Danke für die Antwort! >Schade, dann wird das wohl nichts mit dem Traktor. Aber wie kommt es, dass dann so viele Leute am ersten Mai mit Traktor und Personen umherfahren? Gut, dass mit den Personen ist zumindest verboten - okay. Aber welche Klasse bräuchte man denn, dass man die Bäume rein rechtlich gesehen auch zu diesem Zweck transportieren dürfte? Klasse T?
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