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Datum:
Samstag, 16. November 2024
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Text der Nachtricht:
>>Deswegen habe ich jetzt so eine rosa Bf 17 Bescheinigung bekommen mit der ich ja eigentlich nicht fahren darf, weil ich mittlerweile diese "3 Monats-Gültigkeitsfrist" nach dem 18. überschritten habe, oder??? > >Ich habe meine Zweifel, ob damit wirksam eine Fahrerlaubnis erteilt wurde. Immerhin war der "Nachweis" schon bei Aushändigung (durch diese Handlung wird die FE erteilt) nicht mehr gültig. Fahren würe ich damit jedenfalls nicht. > >>Wäre es möglich eine Art "vorläufigen Führerschein" zu bekommen? Nur für die Zeit in der ich auf meinen Kartenführerschein warten muss? > >Ja, kostet 7,70 € und gilt 3 Monate ab Ausstellung. Fahrten ins Ausland würde ich damit aber nicht unternehmen.
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