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Samstag, 16. November 2024
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Text der Nachtricht:
>Die Ausbildungsbescheinigung gilt 2 Jahre ab Ausstellungsdatum, d.h. normalerweise ab der letzten Theoriestunde. Soweit also kein Problem. Trotzdem kann der FL "den Stecker ziehen": Er entscheidet, ob er dich zur Prüfung lässt, und darf das erst dann tun, wenn er die Ausbildungsziele erfüllt sieht. Bei zwei nicht bestandenen Prüfungen kann man da durchaus Zweifel haben. Auch nach einer längeren Pause fordern manche FL den Besuch zumindest einiger Stunden. > >Noch etwas anderes: > >>Da die Fahrschule A mich dann liegen ließ und mit den Fahrstunden abgezockt hat habe ich gewechselt zu Fahrschule B. > >Was darf ich mir unter "liegen lassen" vorstellen? > >Lass es mich einmal anders sagen: Wenn du von dir selbst aus aktiv wirst (z.B. Initiative zeigst bei Terminen für Fahrstunden, Prüfungen, aktive Teilnahme am Unterricht, ...), kannst du bei fast jedem FL Punkte machen. Die Ausbildung solcher Schüler ist einfach angenehmer, weil man denen nicht alles hinterhertragen muss. Wenn du in einem Jahr (es dürfte wahrscheinlich mehr gewesen sein, da der Prüfauftrag meistens erst nach Beginn der Ausbildung vorliegt) aber gerade einmal 14 Unterrichte, 2 Prüfungen und ein paar Fahrstunden auf die Reihe bekommst, wirft das nicht gerade das beste Licht auf dich - das entspricht nämlich einem Einsatz von gut einer halben Stunde pro Woche. Dass sich die Fahrschule da nicht gerade ein rückwärtiges Körperteil für dich aufreißt ... > >Einfach mal drüber nachdenken.
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