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Samstag, 16. November 2024
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Text der Nachtricht:
>Soviel zu "und so kamst du dir deine Frage selber beantworten". Der Hinweis auf die StVO war schon richtig, man muss nur noch die richtigen Schlüsse ziehen. > >>Das bedeutet nur, dass sich die Fahrer an diese Regelung IM PARKHAUS halten sollen, Ein Parkhaus steht auf einem Grundstück und wer dieses Verlässt und auf die Straße fahren möchte, ist wartepflichtig. > >Richtig - mit meiner Einschränkung von oben: Wenn die Ausfahrt des Parkhauses zu einer "vollwertigen" Straße wird bevor sie etwas anderes kreuzt, sieht die Sache anders aus. > >>Oder schaust du bei Hofeinfahrten und Einzelgaragen, ob dort ein Schild steht mit der Aufschrift "hier gilt die StVO" die Garage ist auf deiner rechten Seite und hälst somit an? > >Ob das Schild dort steht oder nicht, ist völlig bedeutungslos. Die StVO gilt nämlich auch ohne Schild im gesamten "tatsächlich öffentlichen Verkehrsraum". Dazu zählen Hofeinfahrten in der Regel, Parkhäuser auch. Deswegen gilt dort trotzdem kein RvL - das ist aber ein anderes Thema.
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