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Samstag, 16. November 2024
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Text der Nachtricht:
>Die VwV-StVO sagt, dass ein Streckenverbot nach jeder Kreuzung / Einmündung wiederholt werden muss. >Ist dies nicht der Fall, hat entweder die Behörde vergessen, das VZ zu wiederholen, oder ein Streckenverbot-Ende VZ aufzustellen. Niemand weis das, aus diesem Grund zählt IMMER das Streckenverbot bis zum Ende der Straße bzw. bis zum abbiegen, oder bis es durch ein VZ geändert oder aufgehoben wird. > >Kommst du von einer Nebenstraße auf die Straße ohne wiederholtem VZ und weist nichts davon, kannst du es nicht wissen. Bist du allerdings Ortskundig und weist, dass dort 30 km/h höchstgeschwindigkeit gilt, musst du dies auch einhalten. >Wirst du geblitzt, kann man dir Ortskundigkeit nachweisen, wenn du z. B. in diesem Ort wohnst. >Eine 100%ige Garantie um dem Verwarngeld / Bußgeld zu entgehen gibt es nur, wenn du wirklich nichts von einem Streckenverbot wusstest (Ortsunkundig)
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