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Datum:
Samstag, 16. November 2024
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Text der Nachtricht:
>>>Und nach der nächsten Kreuzung oder Einmündung, solange es nicht wiederholt wird, wird es auch aufgehoben, nicht wahr? >> >>Nein, auch wenn sich das noch nicht bis an alle Stammtische und zu allen BW-Fahrlehrern herumgesprochen hat. Streckenverbote (dazu gehört das Tempolimit) enden tatsächlich erst wenn sie durch ein entsprechendes Schild aufgehoben werden oder wenn man die "Strecke" - daher der Name - verlässt. >> >>In der Praxis mag man das manchmal anders lösen - z.B. wenn das Ende-Schild offensichtlich nur vergessen wurde - korrekt ist es trotzdem nicht. > > >Heißt das dann, wenn ich dann auf der "großen" Straße geblitzt werde, muss ich einfach nur behaupten, ich käme aus einer dieser kleineren Straßen raus und konnte daher kein 30er Schild sehen und dies natürlich nicht wissen. (gehen wir mal davon aus, da steht rade kein Polizist, der genau beobachten konnte, dass ich durchweg auf dieser großen Straße war) Sprich für mich würde dann 50 km/h als Höchstgeschwindigkeit gelten? >Falls ja, macht die Beschränkung auf 30 auf der Hauptstraße ja keinen großen Sinn, da einige Autofahrer dann ja 50 fahren dürften und die Sicherheit, die villeicht durch langsameres Tempo gewährt werden sollte, ist nur eingeschränkt vorhanden. >Ode versteh ich da grade was falsch? So ergibt sich mir das grade. > >Und Geschwindikeitsbegrenzungen werden dann auch nicht durch neue Auffahrten auf Autobahnen aufgehoben, wenn dort keine neue Begrenzung steht? Dann hätte man hier doch genauso das Problem. Dann würde ich immer behaupten, ich sei grade aufgefahren. Da steht kein Schild, also keine Beschränkung. > >Ich glaube, da habe ich grade sicher nen Gedankenfehler drinnen, sonst ergibt das alles für mich keinen Sinn.
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