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Datum:
Samstag, 16. November 2024
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Text der Nachtricht:
>Hallo zusammen, > >letzen Monat ging endlich meine Probezeit zuende ohne ein Bußgeld bekommen zu haben *freu*. Aber wann kann ich mir wirklich sicher sein, dass nichts mehr nachkommt? >Bis ein Bescheid verschickt wird, können ja mehrere Monate vergehen. Zählt dann das Datum des Verstoßes oder das Datum der rechtskräfigkeit? > >Wenn man die Überlegung weiterstrickt kanne s ja sein, dass wenn ich mir jetzt zum Beispiel, mit Absicht will ich jetzt nicht sagen, und unterlasst bitte auch diverse Belehrungen, Punkte einhandele, und dann anschließend noch ein Bescheid über ein entsprechendes Vergehen IN der Probezeit eingeht, ich dann direkt zum ...entest geschickt werden kann ohne von irgendwas gewusst zu haben? > >Ich werde jetzt bestimmt nicht anfangen zu rasen und beim fahren zu saufen, nur weil ich aus der Probezeit raus bin. Aber gewisse Dinge können einfach jedem passieren, und die Folgen in der Probezeit sind dann z.T. schon übermäßig hart, wie ich finde. Man hätte diese auf die wirklichen "Problemzonen" junger Fahrer anpassen können... > >Es ist dann einfach beruhigend zu wissen, dass nicht so viel passieren kann, aber woher soll man es nach der Probezeit wissen, ob nicht 6 oder 12 Monate nachträglich noch eine böse Überraschung ins Haus flattert? > >LG
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