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Datum:
Freitag, 15. November 2024
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Text der Nachtricht:
>> >>Lies dir doch deine Aussage mal selbst durch: Da fragt jemand, ob es eine Möglichkeit gibt, eine Tempo-30-Zone zu erkennen, wenn man die Schilder nicht gesehen hat. Und was schreibst du? "Wenn RvL ist, ist immer Tempo 30 - außer manchmal." >> > > >Du liegst im Unrecht. Schilder, die man uebersehen hat und man sich gerade fragt, was hier fuer eine Hoechstgeschwindigkeit >vorgeschrieben ist, erkennt man gut am Strassenverlauf. In Wohngebieten ist ebenfalls nur 30 Km/h erlaubt und das nicht ohne Grund! Jetzt fragst du dich sicher, wie man Wohngebiete erkennt: Da sind Fenster dran sowie Tueren angebracht und auch ein Dach. Da klettert der Weihnachtsmann immer hoch... >> > >>Falls du meinst, dass dieses Schild (VZ 102) die Vorfahrt für den Verkehr von rechts anordnet, liegst du falsch. Das Schild weist lediglich auf eine Vorfahrtssituation hin, die auch ohne das Schild bestehen würde. > >Wie geschrieben. An Strassen mit 50 km/h steht dieses Schild, wenn Vorfahrt von Rechts kommt > >> >>Deiene Behauptung von oben, dass solche Kreuzungen nur 3 Arme hätten, ist übrigens auch falsch. > >Was meinst du genau? > >> >> >>Nein, dieses Schild darf an jeder RvL-Kreuzung stehen. Auch in Tempo-30-Zonen findet man es gelegentlich, eben immer dann, wenn die Vorfahrtslage nicht offensichtlich ist. > >Darf ja, gibt es aber nicht. Du schreibst man findet es gelegentlich? Wo? In der DDR? > >> > >>Nochmal: Vor Kindergärten oder Schulen bzw. den Verkehrssituationen in ihrem Umfeld kann mit diversen Verkehrszeichen gewarnt werden. > >Warum wiederholst Du meine Aussage? > >> > >>Da du mit den bisherigen Themen offensichtlich noch nicht ausgelastet bist, fängst du ein neues an - also gut: Du redest schon wieder Blech. In Deutschland gilt das Sichtfahrgebot. Wenn ich also 50 km/h fahre und demzufolge nach Fausformel einen Anhalteweg von 40 m habe, muss ich sicherstellen können, dass ich nicht nur diese Strecke vollständig überblicken kann, sondern auch, dass ich alle von außerhalb in diese Strecke eintretenden Hindernisse (z.B. Gegen- oder Querverkehr) im Blick habe und auf sie reagieren kann. Wenn ich das nicht kann, bin ich zu schnell. > >Nein, dass ist kein neues Thema. Ich habe den Begriff Faustformel erwaehnt, weil das ja unmittelbar mit der Geschwingkeit zu tun hat, ueber die wir gerade diskutierten. Oh Wunder! > >> >>Wenn du also eine RvL-Kreuzung (auch ohne Schild) auf 40 m nicht erkennen kannst, darfst du nicht 50 km/h fahren. > >Und wieder: Auf Strassen mit Rechts-vor-Links gibt es kein Limit von 50 Km/h. 30 km/h muss gefahren werden. Ausnahme, wie in meinem letzten Beitrag erwaehnt: Gefahrenzeichen 102. Diese kann bei Strassen mit 50 km/h aufgestellt sein und kann rechtzeitig gesehen werden, um abzubremsen. Denn 50 km/h abzubremsen dauert länger als bei 30 km/h. Das duerfte sogar dir zu verstehen geben...
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