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Freitag, 15. November 2024
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Text der Nachtricht:
>>>>Dort wo Recht-vor-Links gilt, immer 30 fahren. Ausnahme: Es gibt auch in 50er Zonen Rechts-vor-Links. >>> >>>Schön, dass du dir selbst widersprichst - dann müssen es nicht immer andere tun. >> >>Du solltest Dir mal einen Duden anschaffen oder nochmal das ABC ueben. Anscheinend kennst Du den Begriff "Ausnahme" nicht, wie ich es oben erwaehnt habe... > >Ich hab gerade extra nachgesehen - und hatte recht: "Immer" passt tatsächlich nicht mit "Ausnahme" zusammen. > >Lies dir doch deine Aussage mal selbst durch: Da fragt jemand, ob es eine Möglichkeit gibt, eine Tempo-30-Zone zu erkennen, wenn man die Schilder nicht gesehen hat. Und was schreibst du? "Wenn RvL ist, ist immer Tempo 30 - außer manchmal." > >>Sondern es gibt eine Kreuzung mit Beschilderung, die besagt, dass ich als Geradeausfahrer den Verkehr von Rechts passieren lassen MUSS. > >Falls du meinst, dass dieses Schild (VZ 102) die Vorfahrt für den Verkehr von rechts anordnet, liegst du falsch. Das Schild weist lediglich auf eine Vorfahrtssituation hin, die auch ohne das Schild bestehen würde. > >Deiene Behauptung von oben, dass solche Kreuzungen nur 3 Arme hätten, ist übrigens auch falsch. > >>Diese spezielle Krezung befindet sich immer im 50er Bereich! > >Nein, dieses Schild darf an jeder RvL-Kreuzung stehen. Auch in Tempo-30-Zonen findet man es gelegentlich, eben immer dann, wenn die Vorfahrtslage nicht offensichtlich ist. > >>Nur weil ich sie "Rechts-vor-Links Kreuzung genannt habe, ist es nicht falsch. Sie ist im eigentlichen Sinne keine, aber vom Prinzip her identisch > >Doch, es ist eine. Das hat nur mit dem Schild nichts zu tun. > >>>>In der naehe von Kindergaerten und Schulen ist auch immer 30er Zone > >>Deine Theorie ist falsch mein Lieber: In der Regel steht an Strassen mit Kindergaerten und Schulen folgendes Gefahrenzeichen: > >Toll, zwei verschiedene Aussagen, beide falsch. Dass du mit der zweiten Aussage versuchst, die erste zu rechtfertigen ist ... interessant. Sie haben ja kaum etwas miteinander zu tun! > >Nochmal: Vor Kindergärten oder Schulen bzw. den Verkehrssituationen in ihrem Umfeld kann mit diversen Verkehrszeichen gewarnt werden. Es ist auch möglich, dass verkehrsberuhigende Maßnahmen wie Tempolimits oder verkehrsberuhigte Bereiche angeordnet werden. Das ist aber nicht "immer" und noch nicht einmal "in der Regel" so. Du wirst deine Augen also schon selbst offen halten müssen. > > >>Du solltest Dir mal die Faustformel anschauen. Wenn Du mit 50 Stundenkilometer an eine Rechts-vor-Links Kreuzung ankommst, ohne das o.g. Schild vorher zusehen, wird es sehr knapp werden rechtzeitig zu bremsen. Mit 30 km/h ist das schon wesentlich ungefaehrlicher.... > >Da du mit den bisherigen Themen offensichtlich noch nicht ausgelastet bist, fängst du ein neues an - also gut: Du redest schon wieder Blech. In Deutschland gilt das Sichtfahrgebot. Wenn ich also 50 km/h fahre und demzufolge nach Fausformel einen Anhalteweg von 40 m habe, muss ich sicherstellen können, dass ich nicht nur diese Strecke vollständig überblicken kann, sondern auch, dass ich alle von außerhalb in diese Strecke eintretenden Hindernisse (z.B. Gegen- oder Querverkehr) im Blick habe und auf sie reagieren kann. Wenn ich das nicht kann, bin ich zu schnell. > >Wenn du also eine RvL-Kreuzung (auch ohne Schild) auf 40 m nicht erkennen kannst, darfst du nicht 50 km/h fahren.
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