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Freitag, 15. November 2024
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Text der Nachtricht:
>>du bekommst das Knöllchen noch einmal per Post - ohne Aufpreis. Erst wenn du dann nicht bezahlst oder Widerspruch einlegst, kommen Gebühren dazu. > >Ist das in München so? Macht die Stadt wieder ein Stück sympatischer ... > >Im Rest der Republik würde ich mich auf diese Vorgehensweise nicht verlassen. Es gibt keinen Anspruch auf eine Verwarnung - die Bußgeldstelle könnte also auch sofort einen Gebührenpflichtigen Bescheid erlassen - und schon gar nicht auf eine schriftliche. Wer die Frist verpennt hat regelmäßig einfach Pech gehabt. > >Mancherorts werden auch nur Zettel an den Scheibenwischer gesteckt, dass man demnächst ein Verwarngeldangebot per Post bekommt. Auf dem Zettel selbst steht bestenfalls eine TBNr. und evtl. die zuständige Behörde. Das Verfahren hat auch seine Vorteile.
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