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Datum:
Freitag, 15. November 2024
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Text der Nachtricht:
>>also als allererstes müsstest du wissen ob du überhaupt den be brauchst. du darfst nämlich anhänger fhren auch mit mehr als 750 kg > >Wenn du sowas schreibst, solltest du aber auch die korrekte Regelung angeben. Allein mit dieser Aussage könnte jemand auf dumme Ideen kommen. > >Anhänger mit mehr als 750 kg zGm dürfen mit Klasse B hinter einem Zugfahrzeug (das natürlich auch zur Klasse B gehören muss) mitgeführt werden, wenn > >1. die zGm des Zuges (also die Summe der zGm von Zugfahrzeug und Anhänger) nicht größer als 3,5 t ist > >UND > >2. die zGm des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigt. > > >Die entsprechenden Werte sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
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