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Freitag, 15. November 2024
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Text der Nachtricht:
>>Wenn ich den Führerschein in der Fahrschule mache, in der ich auch den B-schein gemacht habe, muss ich dann noch mal denn Grundpreis bezahlen? > >Ja, aber nur den für BE. Der ist in der Regel niedriger als der Grundbetrag für B, z.B. weil kein Theorieunterricht besucht wird. Außerdem ist das natürlich mit etwas Geschick alles verhandelbar. > >>Ein Freund von mir meinte, wenn man den Anhängerführerschein innerhalb des Jahres nach der B-Prüfung macht, braucht man keine Grundgebühren zahlen und der TÜV ist auch günstiger. Stimmt das? > >Teil 1 ist Unsinn - die Fahrschule hat ja trotzdem ihre Kosten außerhalb der Fahrstunden (z.B. Büro samt Sekretärin). > >Teil 2 dagegen stimmt: Da es für BE keine Theorie gibt (das war damals schon bei B dabei), gibt es auch keine Theorieprüfung und folglich auch keine Gebühr für die TP. Die praktische Prüfung dagegen kostet für BE exakt gleich viel: 84,97 € für 45 Minuten. Nur die Fahrschule dürfte für die PP BE mehr verlangen als bei B ...
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