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Freitag, 15. November 2024
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Text der Nachtricht:
>Die Gebührennummer ist 202.3 und der Rahmen für die Gebühr geht von 33,20 € bis 256 €. > >Kann es sein, dass ihr bei der telefonischen Anfrage vergessen habt zu erwähnen, dass die FE "nur" wegen des nicht absolvierten ASF entzogen wurde? Die Neuerteilung ist dabei mit einem eher geringen Aufwand verbunden und es könnte sein, dass die Behörde gar nicht so viel verlangt. Die von dir genannte Größenordnung wird eher bei etwas komplizierteren Fällen verlangt, z.B. wenn die FE wegen einer Straftat entzogen war und/oder wenn die Behörde eine MPU-Auflage prüfen muss. > >Apropos MPU: Mit dem nächsten A-Verstoß nach der Neuerteilung wird die fällig - also ist spätestens jetzt äußerste Vorsicht angesagt. Eine Probezeitverkürzung mit einem FSF wäre daher vielleicht auch ein gute Idee ...
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