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Datum:
Freitag, 15. November 2024
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Text der Nachtricht:
>>Soweit ich weiß... hat man 1 Jahr Zeit, NACHDEM MAN DEN ANTRAG EINGEREICHT HAT für die Fahrschule... nach der Theorieprüfung fängt nicht erst die Frist von einem Jahr an! > >Zweimal "nein". Guggst du Prüfungsrichtlinie unter Nr. 7: > >"Die Technische Prüfstelle gibt den Prüfauftrag an die Fahrerlaubnisbehörde zurück, wenn > >-die theoretische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Eingang des Prüfauftrags bestanden ist, >-die praktische Prüfung nicht innerhalb 12 Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden ist oder >-in den Fällen, in denen keine theoretische Prüfung erforderlich ist, die praktische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Eingang des Prüfauftrags bestanden ist. >[...]" > >Die erste Jahresfrist läuft ab Erteilung des Prüfauftrags, hat mit dem Antrag also nichts zu tun. In dieser Frist muss man die TP bestehen. Wenn nur eine PP vorgeschrieben ist, dann muss diese bis zum Ende der Frist bestanden sein. > >Nach Bestehen der TP beginnt eine neue Jahresfrist zu laufen. In dieser Frist muss dann die PP bestanden werden.
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