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Datum:
Freitag, 15. November 2024
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Text der Nachtricht:
>>Das ist nicht möglich. Du musst deinen Antrag an deinem Hauptwohnsitz abgeben und folglich den Führerschein auch dort machen. >> >>Grundlage ist § 73 (2) FeV > >Darin ist nur geregelt, welche FEB für den Antrag zuständig ist. Die Prüfung wird zwar grundsätzlich auch dort durchgeführt, die FEB kann aber Ausnahmen zulassen (§17 Abs. 3 FeV). Einige machen sowas relativ anstandslos mit, andere (z.B. HH hat da einen ziemlichen Ruf ...) eben nicht. > >Also einfach nachfragen - und zwar bevor du dich in irgendeiner Fahrschule in Kosten stürzt. Am besten beantragst du die FE so früh wie möglich, um dann vor dem Beginn der Ausbildung den Prüfauftrag für TÜV/DEKRA zu haben.
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