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Freitag, 15. November 2024
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Text der Nachtricht:
>http://dejure.org/gesetze/StGB/185.html >§ 185 >Beleidigung > >Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. >---------------------- >Warum sollte das aus dem Auto nicht gelten? >Sobald der Beleidigte Anzeige erstattet, wird der Freund Probleme bekommen. >Das mit dem nicht nachweisen können ist auch Unsinn. Ich weiß nicht warum Leute sowas glauben, dann könnten solche Straftaten ja überhaupt nie geahndet werden. Der Richter entscheidet auch nicht nach der Anzahl der Zeugen, auch bei "Aussage gegen Aussage" gibt es in diesem Fall keinen Grund deinen Freund nicht zu verurteilen. Der Richter wägt da einfach die Glaubwürdigkeit der Aussagen ab. >Überleg doch einfach mal selbst: Wem würdest du als Richter glauben? Deinem Freund oder dem Menschen, der überhaupt nichts mit ihm zu tun hat und sagt dass er beleidigt wurde? >Also, sobald er an den Falschen gerät, ist er wohl dran. Ein halber bis ganzer Monatslohn ist dabei als Strafe übrigens realistisch. > >Ansonsten: http://de.wikipedia.org/wiki/Beleidigung#Deutschland
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