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Datum:
Freitag, 15. November 2024
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Text der Nachtricht:
>Da gibt es jetzt eine reichliche Auswahl an Möglichkeiten: > >- Es ist tatsächlich kein Schaden entstanden. Selbsterklärend ... > >- Es ist doch ein Schaden entstanden, der Besitzer zeigt das aber nicht an bzw. er zeigt es an, aber die Polizei kann dich nicht ermitteln. Der Besitzer bleibt dann auf seinem Schaden sitzen und du kommst ungeschoren davon - in diesem Fall hoffe ich, dass dir auch mal jemand ins Auto fährt und abhaut. > >- Es ist ein Schaden entstanden, der Besitzer schaltet die Polizei ein, du wirst ermittelt. Wenn dir die Fahrereigenschaft nachgewiesen werden kann (z.B. durch eine Zeugenaussage), droht erheblicher Ärger - du hast nämlich eine Straftat begangen. Je nach Höhe des Schadens und weiteren Tatumständen kommst du von der Strafe irgendwo zwischen straffrei (Einstellung ohne Auflagen) und 3 Jahre schwedische Gardinen raus. Realistisch wäre eine Geldstrafe oder Sozialstunden, vielleicht auch ein Entzug der FE, vielleicht auch nur eine Einstellung gegen Auflagen. Wirst du verurteilt bzw. akzeptierst du einen Strafbefehl (also keine Einstellung des Verfahrens), gibt es noch 7 Punkte und ein Aufbauseminar. Deine Versicherung wird den Fremdschaden zwar zunächst regulieren, danach aber bis zu 2500 € Regress fordern. > >- Außerdem besteht hier die Möglichkeit, sich innerhalb von 24 Stunden nachträglich bei der Polizei zu melden. Sollte noch keine Anzeige gegen dich vorliegen, wirst du weniger - oder vielleicht auch gar nicht - bestraft. Andernfalls reitest du dich mit dieser Aktion noch tiefer rein. Es gibt dabei keine Erfolgsgarantie - man schläft nur besser. Die Verjährungsfrist liegt übrigens bei 5 Jahren ... > > >Hättest du vor Ort die Polizei informiert, wäre die Sache übrigens völlig harmlos mit maximal einer 35 €-Verwarnung ohne Probezeitfolgen ausgegangen. Das nur der Vollständigkeit halber.
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