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Freitag, 15. November 2024
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Text der Nachtricht:
>>Was du ganz übergangen bist, ist die Konsequenz, die du aus dem Delikt selbst zu ziehen hast. >>Wie es jeder machen muss, der sich nach einem Unfall verpieselt - unabhängig von der Probezeit. >>Schließlich ist ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort eine Straftat. >>Ein Besuch beim Anwalt ist durchaus empfehlenswert. > >Mit dem Besuch beim Anwalt würde ich noch etwas warten - und bis dahin keine weiteren Aussagen machen. Verbessern kannst du deine Situation im Moment kaum, verschlechtern könntest du sie aber mit unbedachten Aussagen ganz erheblich. Solltest du später dann doch einen Anwalt einschalten, wird der auch dankbar sein, wenn du möglichst wenig ausgesagt hast. > >Der Rahmen für das Strafmaß ist übrigens ganz erheblich: Im besten Fall wird das Verfahren - vielleicht auch noch ohne Auflagen? - eingestellt, im schlechtesten Fall kommt zur Geldstrafe noch der Entzug der FE hinzu. Alles abhängig davon, wie hoch der Schaden war und wie die Staatsanwaltschaft die Sache bewertet. Im Moment würde ich einfach abwarten, was als nächstes ins Haus flattert. Dann kann man immernoch überlegen, ob man sich z.B. gegen einen Strafbefehl mit Hilfe eines Anwalts wehrt. > >Weil du es oben ansprichst: Die 24-Stunden Frist greift für dich nicht. Du hast dich nicht selbst bei der Polizei gemeldet, sondern bist ermittelt worden. Außerdem fand der Unfall nicht außerhalb des fließenden Verkehrs statt.
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