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Datum:
Freitag, 15. November 2024
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Text der Nachtricht:
>>Und wie begründest Du das - insbesondere mit den Rechtslenkern? > >Auf die Gefahr hin, dass dir die Begründung nicht reicht: Weil es das laut StVO vorgeschriebene Verhalten ist. > >Es ist (zumindest in Deutschland, wie andere Länder das handhaben weiß ich nicht genau genug) üblich auf der rechten Seite zu parken, folgelich muss ich mit anfahrenden Fahrzeugen außerhalb von Einbahnstraßen nur auf der rechten Seite rechnen - auch ohne genaue Kenntnis der Rechtslage merkt man das vielen Fahrern auch an: Plötzlich vom linken Fahrbahnrand anfahrende Fahrzeuge kommen irgendwie immer unerwartet. > >Jetzt ist es so, dass die Unfälle, an denen nur einer "Schuld" ist - ich meine das jetzt rein kausal und nicht Straf-/OWi-/Versicherungsrechtlich - in der Unterzahl sind. Bei vielen beinahe-Unfällen kracht es nur deswegen nicht, weil ein anderer Verkehrsteilnehmer mitdenkt und auch wenn er gar nicht Schuld wäre - und hier meine ich: eine Strafe zu erwarten hätte oder den Schaden bezahlen müsste - die Situation durch kluges Handeln entschärft. Voraussetzung dafür ist aber, dass man bei eigenen Fehlern den anderen Fahrern wenigstens noch eine Chance lässt, das wieder hinzubiegen. > >Eine Unachtsamkeit beim Anfahren vom Straßenrand ist schnell passiert. Wenn ich an einer Reihe parkender Autos vorbeifahre, rechne ich mit einigem - und habe schon oft die Fehler anderer ausbügeln könne. Aber mit einem von links anfahrenden Fahrzeug rechne ich i.d.R. nicht - wenn du mich übersiehst, kommt es sehr wahrscheinlich zum Unfall. > >Es ist im Prinzip das Gleiche wie mit dem Blinken auf menschenleerer Straße: Wenn ich das eben tue, obwohl gar niemand da ist, hat der andere Fahrer (den ich übersehen habe und gleich abschieße) wenigstens die Chance, meinen Fehler zu erkennen. > >Voraussetzung für diese Art von partnerschaftlichem Verhalten ist aber, dass man sich auch ohne konkrete Gefahr regelkonform und vorhersehbar verhält. Und damit sind wir wieder am Anfang...
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