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Datum:
Freitag, 15. November 2024
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Text der Nachtricht:
>>Sehe ich die Sache dann richtig, dass die FS ja eh für die Steuer die Belege abheften muss. > >Ja, und mindestens 10 Jahre aufbewahren. Wobei das Finanzamt sicher keine Mucken macht, wenn du sagst: "Hey, ich habe da von jemandem Geld bekommen - ich kann es aber nicht beweisen!" Die andere Richtung ist das Problem... > >>Und so die GEGENGEZEICHNETEN Belege -in Einklang mit der Endrechnung- sein müssen, um der FS eine weitere Forderung zu ermöglichen? >>Dass aber Nachweise über die F-stunden, die NICHT gegengezeichnet wurden, als "selbstgemachter" Verlust (für die FS) akzeptiert werden müssen? > >(Korrektur ist berücksichtigt) > >Jein. Die Grundlage der Forderungen kann man natürlich auch anders beweisen, z.B. durch Zeugenaussagen. Der Papierkram ist also nicht alles - kann aber je nach Inhalt eben doch einiges Wert sein! > >Davon abgesehen hast du im Prinzip recht: Die Fahrschule legt z.B. einen vom Schüler gegengezeichneten Tagesnachweis des betreffenden FL vor - damit liegt der Ball zunächst einmal beim Schüler. Kann der jetzt eine Quittung vorweisen, ist er aus dem Schneider. > >Ein Stück Papier, auf dem oben groß "Endabrechnung" und dann irgend eine Zahl mit € dahinter steht ist für beide Seiten mehr oder weniger wertlos. Die Fahrschule kann damit keine Ansprüche "beweisen", der Schüler hat keine Ahnung, was er da genau bezahlt und ob das alles ist. > > >Bis jetzt haben wir aber noch nicht einmal erfahren dürfen, ob die Ansprüche denn nun berechtigt sind oder nicht.
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