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Datum:
Freitag, 15. November 2024
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Text der Nachtricht:
>>Hi, >> >>beweisen kann man das ganz einfach via Tagesnachweis und dort Unterschriften und den ausgestellten Quittungen. >> >>Die Nachberechnung ist, wenn da ein Fehler passiert sein sollte, danach immer noch machbar. >> >>Da muss niemand nen Systemfehler "beweisen". >> >>Aber ich weiß, du hast davon ja wieder viel mehr Anhnung als alle anderen zusammen. >>Also lass ne Antwort einfach sein bitte. >> >>Kind regards >>Wolfe > >Ach komm! Erzaehl mir doch keinen vom Pferd. Es ist stuemperhaft, nach drei Monaten Geld von einem Fahrschueler zu fordern. Einfach unkompetent ist das. Wo wuerde es denn hinfuehren, wenn jeder "Geschaeftsmann" mal eben paar Monate spaeter Geld von seinen Kunden fordert, obwohl es eine Endrechnung gab und einvernehmlich , durch Unterschrift erklaert wird, dass die Person alle Verbindlichkeiten beglichen hat. Wir sind doch nicht auf dem Jahrmarkt, wo jede Pappnase Monate spaeter Geld fordern kann. Auch noch mitten auf der Strasse ohne jeden Bezug! > >Heute kam mir uebrigens mein Obsthaendler entgegen und meinte, er habe mir vorhin einen Apfel zu wenig berechnet, weil seine Waage einen kleinen Systemfehler hatte. Bei dir sicherlich gang und gaebe... > >Ein Unternehmen zu gruenden ist ein Sache. Aber wenn solche Leute wie Du diese leitet, ist das schon der Abgrund! Pure Fahrlaessigkeit nennt man sowas! Unfassbar das solche Leute Fahrlehrer sind bzw. eine Fahrschule leitet. > >Unable to contract!
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