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Freitag, 15. November 2024
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Text der Nachtricht:
>>Jetzt muss ich aber nächste Woche ein Fahrzeug der Klasse BE führen und habe nur meinen BF17 Schein für die Klasse B. Was passiert mir, wenn ich damit angehalten werde? > >Fahren ohne FE, Straftat nach §21 StVG, Tagessätze oder Sozialstunden, 6 Punkte, A-Verstoß, d.h. ASF, Verlängerung der Probezeit auf 4 Jahre. > >Mein Rat: Lass' es! > >>Ich habe ja eigentlich beide Klassen bestanden, nur der Kartenführerschein ist noch nicht fertig. > >Wie dir bestimmt schon von FL und Prüfer gesagt wurde, ist das Bestehen der Prüfung absolut nebensächlich. Die FE wird durch Aushändigen des Dokuments erteilt - vorher darfst du nicht fahren! > >Du machst folgendes: Du gehst zur Führerscheinstelle (da, wo du deinen alten Wisch abgegeben hast) und bittest um einen vorläufigen Führerschein für BE. Den kannst du sofort mitnehmen. Er gilt wie die Prüfbescheinigung für BF17 nur im Inland und kostet läppische 7,70 €. > >Da du momentan bei einer Kontrolle ja auch kein Dokument vorweisen kannst (kostet u.U. 10 €), wäre das sowieso eine gute Idee.
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