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Freitag, 15. November 2024
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Text der Nachtricht:
>Wer einen Anspruch stellt, muss ihn auch belegen können. Falls du also Zweifel daran hast, ob die Forderung zu recht besteht (z.B. ob du besagte Fahrstunden nicht schon bezahlt hast oder ob du sie überhaupt genommen hast), würde ich die Fahrschule um einen Nachweis bitten. Das sollte - wenn hier alles mit rechten Dingen zugeht - kein Problem sein. > >Sofern du genau weißt, dass die Forderung berechtigt ist, wäre es allerdings schon reichlich unverschämt, nicht zu bezahlen. > >Verjährt ist die Forderung noch lange nicht. Wenn die Forderung berechtigt ist und die Fahrschule das auch beweisen kann, hat die Fahrschule also - notfalls mit rechtlichen Mitteln - sehr gute Karten, an ihr Geld zu kommen. Die Mehrkosten (Verzugszinsen, ggf. Anwalts-, Gerichts- und Vollstreckungskosten) trägst am Ende du. > >Kurz: Es kommt alles darauf an, ob die Forderung berechtigt ist oder nicht. Das solltest du genau prüfen - und dann entsprechend handeln.
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