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Datum:
Freitag, 15. November 2024
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Text der Nachtricht:
>>Hallo, versteh das nicht ganz,was heisst zudem sva? > >SVA = StraßenVerkehrsAmt > >>mein beispiel: >>meine frist läuft in 2 wochen ab, d.h innerhalb dieser zeit muss ich die praktische prüfung ablegen. > >Nein, bestehen. Du hast also vor 1 Jahr minus 2 Wochen die TP bestanden? Nur zur Sicherheit... > >>soll ich nun vor ablegen der praktischen prüfung verlängern um drei monate wg umzug ,krankheit etc oder erst mal die praktische prüfung ablegen, also probieren, ob es doch klappt. > >Wenn auch nur die geringste Gefahr besteht, dass du die Frist nicht einhalten kannst, würde ich mich - auch vorsorglich, d.h ohne Prüfung - um eine Verlängerung bemühen. Je nach Sachbearbeiter kommst du aber mit Umzug oder ein paar Wochen Krankheit nicht aus. > >>wenn ich die prüfung ablege und aber durchfalle, darf ich also nicht mehr verlängern um drei monate? > >Doch. Das Durchfallen ist nur kein Grund für eine Verlängerung. Schließlich kostet durchfallen im Optimalfall nur 2 Wochen. Was hast du den Rest des Jahres gemacht? > >>ich möchte ja schliesslich nicht komplett nen neuantrag stellen müssen, höchstens 3 monate verlängern? > >Neben dem neuen Antrag (samt Wartezeit) wäre auch eine neue TP fällig.
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