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Freitag, 15. November 2024
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Text der Nachtricht:
>>Das einzige ist, dass er eine Gebühr für den Fahrschulwechsel an den Tuev zahlen > >Nein. Ich weiß wirklich nicht, woher dieses Gerücht immer wieder aufkommt. Diese Gebühr gibt es nicht. > >>Der Fahrschueler selbst kündigt ueberhaupt nichts, außer vielleicht eine Klage gegen die alte Fahrschule. > >Doch, der Fahrschüler kündigt seinen alten Ausbildungsvertrag. Solange das noch nicht passiert ist, darf die alte Fahrschule von der weiteren Ausbildung ausgehen. Sie wird dann z.B. - auch wenn das in diesem Fall hier nicht mehr erforderlich ist - keine Ausbildungsbescheinigung ausstellen. > >>Man weiss ja nicht, ob Fahrschulen wegen inaktivität eines Fahrschuelers nachhaken,warum er denn nicht mehr kommt. >> >>Aber so fuersorglich ist wohl keine Fahrschule der Welt. > >Mit Fürsorge hat das wenig zu tun. Es zeigt sich nur, dass Fahrschüler, die nicht einmal die Initiative aufbringen, sich einen Termin für eine Fahrstunde geben zu lassen, auch sonst eher "anstrengend" (wenn du es genau wissen willst und auch verträgst: unwillig und faul) sind. Das tut sich kein FL freiwillig an, noch dazu wenn es genügend andere Schüler gibt, die Interesse zeigen. Wer diese Hürde erst einmal genommen hat, darf sich in den guten Fahrschulen einer durchaus "fürsorglichen" Betreuung sicher sein. > >>Hauptsache für die ist halt nur das Geld. UND zwar NUR DAS! > >Wenn es einem FL nur um's Geld geht, sollte er schnellstmöglich den Beruf wechseln. Also verbreite hier bitte nicht solchen Unsinn.
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