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Freitag, 15. November 2024
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Text der Nachtricht:
>>Hallo, ne ich habe nur die Strafe bekommen also bezahlt, mehr aber auch nicht. > >Gut, solange die Frist für das ASF nicht abgelaufen ist (bzw. die Aufforderung noch gar nicht kam) haben weitere Verstöße keine Folgen für die Probezeit. Auch wenn die Überschreitung 21 km/h oder höher war (unwahrscheinlich, s.o.), drohen dir nur Bußgeld (80 € + 23,50 € Gebühren und Auslagen) und 1 Punkt. Wahrscheinlich werden es aber nur 35 € - einfach abwarten, was die Bußgeldstelle schreibt. > >>Vielleicht hab ich ja glück wegen dem Feiertagen und soo... was meinst du ?? > >Wenn du damit die Bearbeitungszeit für die Aufforderung zum ASF meinst: Das dauert auch ohne Feiertage manchmal ziemlich lang. Das Verfahren ist eben etwas komplizierter. Die Bußgeldstelle muss den Verstoß an das VZR nach Flensburg melden. Dort stellt man dann fest, dass du noch in der Probezeit bist. Das meldet das VZR dann an die Fahrerlaubnisbehörde deines Wohnsitzes. Zuletzt schreibt dich die FEB dann wegen der Probezeitverlängerung und dem ASF an. Das dauert meistens ein paar Monate, manchmal auch über ein halbes Jahr.
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