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Datum:
Donnerstag, 14. November 2024
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Text der Nachtricht:
>>Meine Frage kann ich jetzt die 14 x 90 Theoriestunden bei einer neuen Fahrschule geltend machen, so das ich bei der neuen FS mit den Fahrstunden sofort anfangen und nachher Theorieprüfung schreiben kann und Praxisprüfung machen kann. > >Ja und Nein. Die alte Fahrschule muß dir für die besuchten Stunden eine Ausbildungsbescheinigung ausstellen. Darin steht dann, dass du bereits die 12+2 Doppelstunden absolviert hast. Damit kann dich die neue Fahrschule zur TP anmelden - sie muss es aber nicht. Um dich zur Prüfung anmelden zu dürfen, muss der Fahrlehrer nämlich außerdem überzeugt sein, dass die Ausbildungsziele erreicht wurden. Ob er das nach einer Pause von meht als einem Jahr noch guten Gewissens tun kann? > >Zwei Jahre nach Abschluss der theoretischen Ausbildung verfallen die Stunden dann endgültig.
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