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Donnerstag, 14. November 2024
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Text der Nachtricht:
>>L darf man mit 15 jahren machen aber >>man braucht eine sondergenehmigung vom latratsamt >>das man auf den führerschein angewissen ist ( also der hof). > >Das Konstrukt L ist selbst schon eine Art Ausnahme vom Mindestalter (man bräuchte sonst mindestens B, eher mehr - Mindestalter 18 Jahre). Davon eine weitere Ausnahme zu bekommen, ist nicht so einfach. > >>man darf zu seine felder und so fahren und nicht schneller fahren als 32 km/h mehr nicht. > >Das sind beides keine Auflagen zur Ausnahme sondern ist bei L grundsätzlich so: Nur Fahrten zu land- oder forstwirtschaftlichen Zwecken, bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 32 km/h, mit Anhänger max. 25 km/h. > >Außerdem braucht man für einen sehr eingeschränkten Kreis von Fahrten (nämlich solchen, die komplett außerhalb des öffentlichen Verkehsraums stattfinden, also etwa auf - NICHT neben oder zu - Feldern) gar keine FE. Wenn man aber nicht sehr genau weiß, was man da tut, sollte man es lieber sein lassen.
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