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Datum:
Donnerstag, 14. November 2024
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Text der Nachtricht:
>fisch8 > >Laß Dich hier nicht allzu verrückt machen ! >In A-Land kannst Du garnicht nach dem Bußgeldkatalog bestraft werden, weil Du noch keine Fahrerlaubnis besitzt. > >Dir werden sie als jugendlichen Schwarzfahrer einen überbraten - und wenn sie dir keine Blutprobe entnommen haben, dann ist der Alkohol vom Tisch. Weil es dort bis 0,8 nur eine schriftliche Verwarnung gibt >und nicht wie bei uns - Schein weg. Diese 0,8 Grenze gibt es in A-Land auch nur für Fahrerlaubnisinhaber - also mehr oder weniger Glück gehabt. > >Außerdem sind sie in Österreich alle sehr nett, wir sprechen die gleiche Sprache und verstehen uns gut. Außerdem wissen sie auch >daß wir es sind die ihr Land so mögen und viel Geld dort hin tragen. Warum sollten sie dich also als jugendlichen Straftäter abstempeln. > >Viel wichtiger für dich ist es zu wissen, daß man als Deutscher im Ausland auch sein Land vertritt und sich dementsprechend zurückhaltend, freundlich und anständig benimmt - bzw. nicht mit so einem Wahnsinn die dortige Polizei beschäftigt. > >Für die Zukunft, Autoschlüssel einstecken und ein Taxi rufen. Das kostet dich nur € 50. Glaube mir - andere hier hat es schon € 10.000 >gekostet - bis sie ihren Schein wieder hatten. > > >Paß auf, jetzt fängt der Krümelsucher wieder an zu buddeln - Wetten Daß ? > > >Hanns (FL)
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