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Datum:
Donnerstag, 14. November 2024
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Text der Nachtricht:
>>Wenn die Behörde schnell genug ist und dem Straßenverkehrsamt in Deutschland davon in Kenntnis setzt, wird die Prüfung gelaufen sein. > >Erstens wäre es nicht das StVA sondern die FEB. Zweitens habe ich starke Zweifel, dass diese Mitteilung überhaupt erfolgt. Drittens und eigentlich das Wichtigste: Selbst wenn diese Mitteilung erfolgt, hat es in D keine Auswirkungen. Welche Straftaten im Ausland begangen wurden, interessiert deutsche Behörden nur sehr eingeschränkt, nämlich höchstens im Hinblick auf Eignungszweifel. Eine Alkoholisierung von 0,8 ‰ begründet keine Eignungszweifel, einmaliges FoFE auch nicht. > >Die Vollstreckung der Strafe auch in D ist dagegen sehr wahrscheinlich. Und wie ich unsere Nachbarn kenne, wird das nicht billig werden. Wundert mich sowieso, dass hier anscheinend keine Sicherheitsleistung gefordert wurde.
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