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Datum:
Sonntag, 17. November 2024
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Text der Nachtricht:
>>Ist es korrekt, dass eine solche Ordnungswidrigkeit nach 3 Monaten + 2 Wochen Postlaufzeit verjährt ist? > >Wenn inzwischen keine anderen Maßnahmen die Verjährung unterbrochen haben (wie z.B. die erste Anordnung einer Anhörung gegen den tatsächlichen Fahrer): Ja. > >>Wie viele Tage gewähren einem die Behörden um auf die Schreiben zu reagieren? > >Anhörung: Etwa 1-2 Wochen >Bußgeldbescheid: Einspruchsfrist 2 Wochen > >>Eine Freundin wurde mit dem Firmenwagen ihres Verlobten geblitzt. Normalerweise kommt ja nun erstmal ein Anhörungsbogen zum Unternehmen. Dort würde dann angegeben, dass die nicht wissen wer die Person auf dem Bild ist. Was passiert dann als nächstes? Es kommen 2 Beamte mit dem Bild und fragen die Mitarbeiter ob die Person bekannt ist? > >Ja, das ist wahrscheinlich. Zumindest wenn der Verstoß nicht mehr im Verwarngeldbereich (bis 20 km/h) liegt. > >>Wenn dort keiner die Person erkennt wird das Verfahren eingestellt (+ evtl. Fahrtenbuch?) oder kommt dann die Frage wer den Wagen für gewöhnlich nutzt und ihr Verlobter bekommt einen Anhörungsbogen? > >Letzteres. Man wird - besonders bei größeren Überschreitungen - nicht so schnell aufgeben. Wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann, könnte eine Fahrtenbuchauflage kommen - besonders wenn der Halter an der Ermittlung des Fahrers nicht mitgewirkt hat. Diese Auflage kann ALLE Fahrzeuge eines Halters betreffen. Daher hat die Firma ein Interesse daran, das zu verhindern und wird zumindest angeben, wer den Wagen gewöhnlich fährt.
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