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Samstag, 21. September 2024
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Text der Nachtricht:
> >>"Kleines Vergehen" ist maßlos untertrieben. Für kleine Vergehen, gibt es noch nicht einmal ein Bußgeld sondern nur ein Verwarngeld - wenn es nicht gleich bei einer mündlichen Verwarnung bleibt. Die nächste Preisklasse ist dann der B-Verstoß - und noch immer kein ASF. >> >>Wer zum ASF muss hat sich das selbst zuzuschreiben. Es ist nur gerecht, dass man dann auch die Kosten trägt, die man selbst verursacht hat. >> > >Also es ist ja nicht immer so, dass man aufgrund von Übermut oder sonst was rast oder über ne rote ampel brettert und dann eben Zahlen muss .. >Ich zB habe mich eigentlich korrekt verhalten wollen, war auch nicht schnell habe "nur" mal in anführungsstrichen, eine rote Ampel überfahren, und dass weil ich in den falschen sekunden die spur gewechselt habe und dummerweise scheinbar den Umsprung der Ampel nicht rechtzeitig wahrgenommen habe .. Zack geplitz .. und nun kann ich mehrere hundert euros hinblättern .. Ich habe in dieser Situation niemanden Gefährdert .. Der Querverkehr stand noch .. > >Naja ich würde jedenfalls nicht behaupten, dass man dann als Fahranfänger nach so einer Situation VERDIENT hat das komplette Taschengeld des nächsten Jahres hinzulatzen, wenn man nichtmal mutwillig zu schnell gefahren oder besten gewissens über rot gefahren ist =(
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