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Datum:
Montag, 25. November 2024
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Text der Nachtricht:
>Hallo, das ist in der Tat kompliziert. >Verbraucherzentrale wird vermutlich nicht helfen können. >Einen Versuch ist es aber wert. >Ich empfehle Ihnen: >1.- was die Kosten mit der Fahrschue betrifft, in die allgemeinen Geschäftsbedingungen zu schauen. Darin ist geregelt, wie lange vorher Fahrstunden bzw. Prüfungen abgesagt werden müssen. Im Normalfall 2 Tage vorher. Ansonsten werden 75% berechnet. Aber auch das entscheidet die Fahrschule. Sie kann auch weniger berechnen. >2.- was die Prüfungsgebühren vom TÜV betrifft, rufen Sie bitte dort an und fragen danach. Bei uns prüft die DEKRA und verlangt von den Fahrschulen mindestens 3 Werktage vorher abzusagen um den Termin noch anderweitig vergeben zu können. Fragen Sie, ob trotz Krankenschein die Prüfungsgebühren für die bestellte Prüfung erstattet werden müssen. Ich denke, eher nicht. Kann aber nicht für den TÜV sprechen. Gruß Manfred
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