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Samstag, 21. September 2024
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Text der Nachtricht:
>>Jetz kriege ich ja mit 17 keinen Führerschein sondern nur so einen komischen Schein, den mir der Tüv ja nicht aushändigt! > >Hast du diese Auskunft so bekommen? Grundsätzlich könnte der Prüfer die Bescheinigung nämlich schon aushändigen. Ob das dann bei euch so gemacht wird, ist natürlich wieder etwas anderes. Sonst sieht es in der Tat schlecht aus. > >>Ich bin an diesem Freitag bereits 17! Darf ich trotzdem fahren? Wenn ja, was kostet es mich wenn die Rennleitung mich erwischt? > >Nein, du darfst nicht fahren bevor dir die Prüfbescheinigung ausgehändigt wird. Das wäre eine Straftat (Fahren ohne Fahrerlaubnis) für dich UND den Halter des Fahrzeugs, sofern er die Fahrt zugelassen hat. Folgen: >- Sozialstunden für dich, Geldstrafe für den Halter. >- Je 6 Punkte für beide. Der Halter scheidet damit für mindestens 5 Jahre als Begleitperson aus. >- Vor Abschluss des Verfahrens wird die Bescheinigung sehr wahrscheinlich nicht ausgehändigt. Das kann Monate dauern. >- Es könnte auch eine Sperrfrist für dich verhängt werden, was aber eher unwahrscheinlich ist. >- Im Fall eines Unfalls zahlt die Kaskoversicherung nichts, die Haftpflicht zahlt Fremdschäden zunächst, fordert dann aber Regress. > >Lass es. Du hast es 17 Jahre ohne Auto ausgehalten, wegen 3 Tagen begehst du jetzt keine Straftat.
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