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Samstag, 21. September 2024
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Text der Nachtricht:
>>Hallo, >> >>die Jahresfrist für die Theorieprüfung beginnt nicht mit der Anmeldung in der Fahrschule sondern mit dem Führerscheinantrag bei der Behörde (oder genauer gesagt, mit dem Abschluss von dessen Bearbeitung). >>Die Theorieunterrichte sind 2 Jahre gültig, hier spielt der Fahrschulwechsel ebenfalls keine Rolle. >> >>In vielen Ausbildungsverträgen steht, dass sie nach 1 Jahr automatisch enden und die Fahrschule danach eine neue Grundgebühr verlangen darf. Aber das hat nichts mit der Theorieprüfung zu tun. >> >>Viele Grüße >>Kirsten > > >Hallo Kirsten, > >danke für die Antwort. Soweit ich aber weiß, hatte die alte Fahrschule ihre unterlagen zum Sraßenverkehrsamt geschickt und die waren dann ein Monat später wieder zurück. >Nachdem sie gewechselt hatte, hatte sie nach genau eienm Jahr,also im September 2009 ihre Theorieprüfung und ist durchegefallen. >Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, könnte die neue Fahrschule denn vollen Grundbetrag nochmal verlangen. Müsste sie dann denn Theorieunterricht wieder besuchen? > >Lg sistaela
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