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Datum:
Sonntag, 22. September 2024
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Text der Nachtricht:
>Ein paar kleinere Ergänzungen: > >>Hallo Stefan, wenn es abgemeldet ist, mußt Du es als erstes wieder zulassen beim Ordnungsamt Deines Wohnortes. > >Das kann auch anders heißen, z.B. Zulassungsstelle. > >>Weiterhin benötigst Du von Deiner Versicherung eine Bestätigung. >>Diese gibt es heute nicht mehr als Doppelkarte, sondern als Nummer. >>Eine Art PIN (Zahlen und Buchstaben). > >Damit du auch weißt, nach was du fragen musst: Die Nummer heißt "elektronische Versicherungsbestätigungsnummer", kurz eVBN. > >Und um deine ursprüngliche Frage zu beantworten: Sobald dir die Versicherung die eVBN zukommen lässt, genießt du den sog. "voläufigen Versicherungsschutz" in der Haftpflicht. Du kannst das Fahrzeug damit sofort zulassen und es ist sofort versichert. > >Vorsicht: Für die Kaskoversicherung gilt das nicht unbedingt. Hier gibt es Versicherungsschutz normalerweise erst ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn. > >Der vorläufige Schutz geht mit Zahlung des ersten Beitrags in den endgültigen Schutz über. Wird nicht gezahlt, fällt der Schutz rückwirkend weg. Daher sollte man - insbesondere beim ersten Beitrag, aber eigentlich bei allen Beiträgen - sehr auf pünktliche Zahlung bzw. Kontodeckung zur Abbuchung achten. > >Das alles kannst und sollst du in den AKB deiner Versicherung nachlesen. > >>Weiterhin brauchst Du den Kfz.-Brief heißt heute auch Zulassungsbescheinigung Teil II. Weiterhin brauchst Du die Abmeldebescheinigung. > >Abmeldebescheinigung nicht mehr seit 2005. Wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist aber die Zulassungsbescheinigung Teil I > >>Weiterhin brauchst Du ein gut gefülltes Portemonaise und viel Geduld. > >Vormittags ist meistens weniger los, da braucht man nicht so viel Geduld. Besonders schlimm ist es am langen Nachmittag (normalerweise Donnerstag) und am Wochenende (bieten nicht alle an). > >Wunschkennzeichenreservierung nicht vergessen, wenn du das willst.
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