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Sonntag, 22. September 2024
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Text der Nachtricht:
>>Im Prüfprotokoll steht deswegen folgende Fehlerpunkte: >>1.) "Fehlerhafte ode unterlassene Benutzung des Blinkers" >>---> OK, sehe ich ein, habe nicht geblinkt > >Das sehe ich auch so. > >>2.) "Mangelnde Verkehrsbeobachtung beim Fahrstreifenwechsel" >>---> auch noch OK > >Einen Fahrstreifenwechsel kann ich in deiner Schilderung nicht erkennen. Welche Markierungen sind auf der Kreuzung angebracht? Kannst du einen Link zu Google Maps einstellen? > >>3.) "Grobe Missachtung der Vorfahrts- bzw. Vorrangregel" >>---> dies finde ich nicht in Ordnung...ich meine es ging nur nach rechts und ich war als Geradeausfahrer nach der Ampel der einzige der fahren durfte > >Wenn es wirklich einen Fahrstreifenwechsel (s. 2) gab, geht auch dieser Punkt in Ordnung. Dafür ist noch nicht einmal erforderlich, dass zu dem Zeitpunkt jemand da war, dem du die Vorfahrt hättest nehmen können, ... > >>4.) Jetzt kommt aber meiner Meinung nach der Hammer: >> " Gefährdung bzw. Schädigung" > >... während dafür eine abstrakte Gefahr (da hätte jemand sein können) nicht reicht. Der Prüfer hat also eine konkrete Gefahr erkannt. > >>und es war weit und breit kein Auto neben mir, das ich gefährden konnte > >Radfahrer? Fußgänger? Irgendwas muss der Prüfer gesehen haben, das du nicht gesehen hast. > >>Kann ein Prüfer wegen einmal nicht Blinken und Schauen, obwohl es nur EINE MÖGLICHKEIT gab, mit !4! Fehler anrechnen? >>(Dies war übrigens nicht der Durchfallgrund, es geht nur ums Prinzip?!) > >Das Protokoll ist keine "Abrechnung". Man kann auch mit nur einem Kreuzchen durchfallen. Vier Kreuze sind weder besser noch schlechter als eines. > >Ich wäre eher froh darüber, dass der Prüfer auf dem Protokoll detailiert beschreibt, was ihm nicht gefallen hat. Das kannst und solltest du für die Vorbereitung zur nächsten Prüfung ausnutzen. Andere Prüfer fassen sich dabei sehr kurz und schreiben ins Protokoll fast nichts. Dann stehst du nach ein paar Tagen mit dem Zettel in der Hand da und hast keine Ahnung. > >>Dann hätte der Prüfer ja auch folgendes zum Beispiel bringen können: >>Wenn man an einem Minihindernis nicht blinkt und Spiegelschaut(z.B.: Auto ist mit den rechten Reifen des Fahrzeugs minimal auf der Straße) : >>1.) Mangelnde Verkehrsbeobachtung beim Fahrstreifenwechsel >>2.) Unterlassene Benutzung des Blinkers > >Die zwei auf jeden Fall, ja. > >>und >>3.) Gefährdung bzw. Schädigung > >Nur wenn man dann auch wirklich jemanden gefährdet oder geschädigt hat. > >>---> Aber darf der überhaupt so viel Ankreuzen wegen einem Fehler oder war es nur Pech mit dem Prüfer? > >Man kann in einer Verkehrssituation auch mehr als einen Fehler machen. Wie gesagt: Nutze das Feedback des Prüfers aus und mach es nächstes mal besser. Viel Erfolg!
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