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Datum:
Sonntag, 22. September 2024
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Text der Nachtricht:
>Hi, > >ich hatte gestern um 13:00 Uhr meine erste PP...und habe sie nicht bestanden...=( >Ich habe 2 Fehler gemacht, den zweiten sehe ich zwar ein, aber die Fehler, die mir der Prüfer beim ersten Fehler angekreutzt hab, kann ich nicht nachvollziehen... >Folgende Situation: Nach einer roten Ampel gabelt sich die Straße dies nicht mal so stark wie ein "Y" (also lagen die Straßen vom Winkel her noch weiter zusammen).... auf der linken Seite war durch eine Baustelle die Straße gesperrt, es ging nur also NUR RECHTS in die Straße...an der Kreuzung war ich der einzige, der Fahren durfte, die, die rechts und links an der Kreuzung standen hatten rot. >Ich fahre halte mich also auf der rechten Seite, und fahre in die rechte Straße...nur hätte ich dabei blinken und Spiegelschauen müssen. >Im Prüfprotokoll steht deswegen folgende Fehlerpunkte: >1.) "Fehlerhafte ode unterlassene Benutzung des Blinkers" >---> OK, sehe ich ein, habe nicht geblinkt >2.) "Mangelnde Verkehrsbeobachtung beim Fahrstreifenwechsel" >---> auch noch OK >3.) "Grobe Missachtung der Vorfahrts- bzw. Vorrangregel" >---> dies finde ich nicht in Ordnung...ich meine es ging nur nach rechts und ich war als Geradeausfahrer nach der Ampel der einzige der fahren durfte >4.) Jetzt kommt aber meiner Meinung nach der Hammer: > " Gefährdung bzw. Schädigung" >---> das finde ich mal richtig gemein...es ging nur nach rechts und ich war als GERADEAUSFAHRER nach der Ampel DER EINZIGE DER FAHREN DURFTE...und es war weit und breit kein Auto neben mir, das ich gefährden konnte...es lag also meiner Meinung nach keine Gefährdung vor...wenn ein Auto hinter mir war/gewesen wäre, hätte es mir nur nachfahren können, da man wie gesagt nur nach rechts fahren konnte!!! > >Wie beurteilt ihr diese Fehler nach meiner beschriebenen Situation???!!! >Kann ein Prüfer wegen einmal nicht Blinken und Schauen, obwohl es nur EINE MÖGLICHKEIT gab, mit !4! Fehler anrechnen? >(Dies war übrigens nicht der Durchfallgrund, es geht nur ums Prinzip?!) > >Dann hätte der Prüfer ja auch folgendes zum Beispiel bringen können: >Wenn man an einem Minihindernis nicht blinkt und Spiegelschaut(z.B.: Auto ist mit den rechten Reifen des Fahrzeugs minimal auf der Straße) : >1.) Mangelnde Verkehrsbeobachtung beim Fahrstreifenwechsel >2.) Unterlassene Benutzung des Blinkers >und >3.) Gefährdung bzw. Schädigung > >---> Aber darf der überhaupt so viel Ankreuzen wegen einem Fehler oder war es nur Pech mit dem Prüfer? > > >Also wie beurteilt ihr meine Situation (und das Bsp.): >KANN BZW. DARF EIN PRÜFER SO VIELE FEHLER ANRECHNEN? >Gerecht oder ungerecht? >Pech mit Prüfer oder nicht? >Sind alle Prüfer so? > >Danke für eure Antworten und sry für den langen Post...will es aber in zwei Wochen wieder besser machen und die Prüfung schaffen...=) > >Ciciv
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