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Sonntag, 22. September 2024
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Text der Nachtricht:
>>Aber ist es nicht eigentlich so, dass der Führerschein beim TÜV vorliegt und die den dann zum Landratsamt schicken müssen? > >So kann es sein, ist aber in deinem Fall eher unwahrscheinlich. Was sollte der TÜV auch mit deiner Prüfbescheinigung anfangen? Aushändigen darf man sie dir nicht (NOCH bist du nicht 17). Ich gehe eher davon aus, dass du dir das Ding bei der FS-Stelle am LRA abholen kannst. > >>Also so wurde mir das gesagt... > >Ok, wenn du dir da sicher bist, dann solltest du zuerst beim TÜV und anschließend beim LRA nachfragen, was man mit der Prüfbescheinigung gemacht hat bzw. zu machen beabsichtigt und wo du sie dir am Geburtstag abholen kannst. > >>Ich habe zwar 2 Prüfbestätigungen, aber ich dachte, ich müsste dann warten, bis der Führerschein vom TÜV zum Landratsamt geschickt wurde? > >Die Vorgehensweise ist nicht überall gleich, aber dass bei Prüfungen vor dem Geburtstag die Karten bzw. Bescheinigungen beim TÜV liegen dürfte eher die Ausnahme sein. Wie gesagt: Was sollte der TÜV damit anfangen?
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