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Datum:
Sonntag, 22. September 2024
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Text der Nachtricht:
>>... nachtragen lassen, geht das so einfach? > >Das beantwortet dir deine Fahrerlaubnisbehörde. Also am besten mal persönlich bei der Führerscheinstelle des örtlichen Landratsamts vorsprechen. Ist aber nicht unbedingt sinnvoll, s.u. > >>hab den 3-er schon 2007 umschreiben lassen + bin auch über 50 Jahre. > >Regelmäßig verlängern nicht vergessen! > >>das hier paßt ja bei dem SL 79... > >Das Ding heißt CE79. > >>aber das ist, glaube ich, die KRUX.... oder? >>Die vorgenannten Berechtigungen gelten nicht für Sattelzüge mit einer zulässigen Gesamtmasse >>von mehr als 7,5 t. > >Genau. Dein Problem ist: C1E enthält keine Beschränkung für Sattelzüge - es macht einfach keinen Unterschied, was es für ein Zug ist. Deine Kombination fällt aber nicht in C1E. Zwar liegt die Gesamtmasse unter 12 t, aber die zGm des Anhängers übersteigt die Leermasse des Zugfahrzeugs. Diese Kombination könnte also höchstens in CE79 enthalten sein. CE79 gilt aber nicht für Sattelzüge über 7,5 t. > >Für die von dir beschriebene Kombination ist also auf jeden Fall CE (alter 2er) erforderlich. > >Jetzt kannst du noch versuchen durch Änderung der Papiere die Kombination in C1E zu drücken. Das kannst du beim TÜV machen lassen. Dazu zuerst mal das Leergewicht überprüfen. Das ist tatsächlich meist höher als in den Papieren angegeben. Wenn du jetzt den Auflieger auf das neue Leergewicht des Zugfahrzeugs (irgendwas über 3500 kg) ablasten läßt, fällt die Kombination unter C1E. Dabei verlierst du also etwa 2t Zuladung. > >Alternativ könntest du versuchen, die Kombination insgesamt auf unter 7,5t zGm abzulasten. Dabei verlierst du aber mehr Zuladung und bekommst am Zugfahrzeug u.U. Schwierigkeiten mit der Stützlast. > >Ob dir der TÜV eine Ablastung um 35% Prozent durchgehen läßt, solltest du selbst anfragen. ICh wünsche dir auf jeden Fall viel Erfolg!
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