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Sonntag, 22. September 2024
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Text der Nachtricht:
>Es gibt mehrere Möglichkeiten: > >Wenn an der Wand wirklich kein Schaden entstanden ist, war es kein Unfall. Setzt natürlich voraus, dass auch sonst nichts fremdes beschädigt wurde. Außerdem sind nicht alle Schäden sichtbar. > >Wenn ein Schaden entstanden ist, war das ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. Mögliche Folgen: >1. Du wirst nicht ermittelt. Der Besitzer der Wand bleibt auf seinem Schaden sitzen. > >2. Du meldest dich beim Besitzer, ihr einigt euch ohne Polizei, er verzichtet auf eine Anzeige. Deine Kfz-Haftpflicht übernimmt den Schaden an der Wand, du wirst hochgestuft, keine Folgen für die Probezeit. > >3. Wie 2., aber der Besitzer zeigt dich an. Im weiteren Gang des Verfahrens gibt es folgende Möglichkeiten: >- Verurteilung nach §142 StGB oder entsprechender Strafbefehl. Gibt einige Tagessätze oder Sozialstunden, 7 Treuepunkte in Flensburg und ein Aufbauseminar. Wenns ganz hart kommt, ist die Fahrerlaubis eine Zeit lang weg (Fahrverbot oder Entzug). >- Einstellung mit Auflagen: Das Verfahren wird gegen Auflagen (Zahlung an den Geschädigten, Staat, soziale Einrichtung, ...) eingestellt. Keine weiteren Folgen. >- Einstellung ohne Auflagen: Keine Folgen. >Es besteht in allen drei Fällen die Möglichkeit, dass dich die Versicherung für den Schaden in Regress nimmt (Obliegenheitsverletzung Unfallflucht). > >4. Du meldest dich nicht, wirst aber trotzdem ermittelt. Folgen wie bei 3, aber die "unangenehmen" Varianten sind deutlich wahrscheinlicher (mehr Tagessätze, Entzug, ...). > >Du siehst: Es KANN unangenehm werden. Am besten mit dem Besitzer freundlich reden und hoffen... > >>Wenn du dich gar nicht bei ihm meldest kann er Anzeige wegen Fahrerflucht stellen und das hat dann Auswirkungen auf deine Probezeit und wird teuer. > >Anzeigen geht immer, s.o., Auswirkungen auf die Probezeit sind nicht zwingend. > >>Deinen schaden musst du klar selbst bezahlen > >Nö, bei unverzüglicher Meldung zahlt die Vollkasko, falls vorhanden.
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