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Datum:
Sonntag, 22. September 2024
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Text der Nachtricht:
>Hallo ^^ mein Name ist Christian und ich bin (noch) 16 Jahre "alt". Ich habe den Führerschein BF 17 (also Begleitendes Fahren ab 17) gemacht. Ich werde in ein paar Tagen 17 !! meine Praktische Prüfung hab ich letzte Woche bestanden !!! >Ich bekomme meinen Führerschein erst an meinem 17. Geburtstag (was auch verständlich ist). Ich habe die Bescheinigung zur bestandenen Prüfung !! > >hier meine Frage: >Da ich ja, 16 Jahre alt bin und die Prüfungen für den Autoführerschein bestanden habe (was mir automatisch die Fahrerlaubnis der klasse M also Roller erteilt), dürfte ich ja rein Theoretisch Roller fahren. aber ich bekomme den Führerschein erst an meinem Geburtstag ! darf ich mit der Prüfbescheinigung Roller fahren oder MUSS ich auf meinen Führerschein warten ?? > > > >BITTE HELFT MIR :D MEIN ROLLER STEHT IN DER GARAGE UND ICH WEISS NICH OB ICH SCHON FAHREN DARF ^^ > >
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